Praxis-Tipp: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bei Wohnungseigentümern und Mietern
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen Mehr auf haufe.de