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Praxis-Tipp: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bei Wohnungseigentümern und Mietern

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen Mehr auf haufe.de