AKTUELLES
NEWS

Praxis-Tipp: Gescheiterter Verkauf eines Mitunternehmeranteils

Sind fehlgeschlagene Veräußerungskosten, wie z.B. Beratungsaufwendungen, anlässlich eines beabsichtigten – letztlich aber gescheiterten – Verkaufs eines Mitunternehmeranteils als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig?Mehr Mehr auf haufe.de