Praxis-Tipp: Geänderte Ausübung des Wahlrechts für die Tarifvergünstigung von Veräußerungsgewinnen
Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Mitunternehmeranteilen sind einkommensteuerrechtlich durch einen Veräußerungsfreibetrag und einen begünstigten Steuersatz privilegiert. Mehr auf haufe.de