Praxis-Tipp: Bescheidänderung bei Günstigerprüfung und nachzuversteuernden Erträgen
Wenn im Rahmen einer Nacherklärung von Kapitaleinkünften mit gleichzeitigem Antrag auf Günstigerprüfung auch nicht dem inländischen Steuerabzug unterworfene Kapitalerträge nacherklärt werden, Mehr auf haufe.de