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Praxis-Tipp: Berechnung der Riester-Günstigerprüfung

Greift die Riester-Günstigerprüfung stellt die im Steuerbescheid enthaltene Zulage grundsätzlich die tatsächlich gewährte Riester-Zulage dar. Bei der Gewährung des Berufseinsteigerbonus Mehr auf haufe.de