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Praxis-Tipp: Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

Bereits in 2009 hatte der BFH entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen (agB) abziehbar Mehr auf haufe.de