Praxis-Tipp: Aufrechnung gegen Lohnsteuer-Verbindlichkeiten als anfechtbare Rechtshandlung
Hat ein Insolvenzgläubiger die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung vor der Verfahrenseröffnung erlangt, ist die Aufrechnung über § 96 Abs. Mehr auf haufe.de