AKTUELLES
NEWS

Praxis-Tipp: Auch Zinseszinsen sind bei Investitionsdarlehen voll abziehbar

Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a Sätze 1 bis 4 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Mehr auf haufe.de