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Praxis-Tipp: Abbruch eines im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Grundstücks

Beim entgeltlichen Erwerb eines noch nicht verbrauchten Gebäudes „in Abbruchabsicht“ ist es ausgeschlossen, den Restwert des Gebäudes abzuschreiben und die Abbruchkosten Mehr auf haufe.de