OVG Schleswig-Holstein: Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
Auf Dauerstandplätzen aufgestellte Mobilheime können nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden.Mehr zum Thema ‚Zweitwohnung’…Mehr zum Thema ‚Zweitwohnungsteuer’… Mehr auf haufe.de