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OLG Kommentierung: Eintragungsfähigkeit eines c/o-Zusatzes in der Geschäftsanschrift einer GmbH

Eine GmbH darf im Handelsregister als Geschäftsanschrift eine c/o-Adresse angeben, auch wenn an der angegebenen Anschrift weder Geschäftsräume der Gesellschaft Mehr auf haufe.de