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Oberste Finanzbehörden der Länder: Grunderwerbsteuerliche Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

In § 6a GrEStG wird eine grunderwerbsteuerliche Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern geregelt. Die Finanzverwaltung äußert sich mit Bezug auf Mehr auf haufe.de