Niedersächsisches FG: Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Trikotsponsoring
Das Niedersächsische FG musste entscheiden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken (sog. Trikotsponsoring) Mehr auf haufe.de