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Minijob: Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Minijobs

Berufsmäßigkeit gilt als K.-o.-Kriterium für einen versicherungsfreien kurzfristigen Minijob. Dies gilt aber nur, wenn das erzielte Arbeitsentgelt eine Entgeltgrenze überschreitet. Um Mehr auf haufe.de