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LfSt Rheinland-Pfalz: Vereine werden zur Prüfung der Steuerbegünstigung angeschrieben

Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen vom Finanzamt erhalten. Zudem Mehr auf haufe.de