LfSt Rheinland-Pfalz: Vereine werden zur Prüfung der Steuerbegünstigung angeschrieben
Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen vom Finanzamt erhalten. Zudem Mehr auf haufe.de