LfSt Kommentierung: Zwangsruhen des Einspruchsverfahrens im Fokus
Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können Mehr auf haufe.de