LfSt Kommentierung: Betrieb eines Blockheizkraftwerks gefährdet erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Grundstücksunternehmen, die ein Blockheizkraftwerk betreiben wollen, sollten unbedingt die gewerbesteuerlichen Folgen einkalkulieren, denn die Lieferung von Strom ist eine eigenständige Mehr auf haufe.de