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LfSt Bayern: Überlassung von Werbemobilen an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Oftmals erfüllen Werbeunternehmer ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die dann im Stadtbild bewegt Mehr auf haufe.de