Kurzarbeitergeld und Entschädigungen: Coronavirus: Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen
Das deutlich ausgeweitete Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld Mehr auf haufe.de