Kirchensteuerrahmengesetz: Kein Verspätungszuschlag für Kirchensteuer in Niedersachsen
Um Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer zu vermeiden, hat der Niedersächsische Landtag am 22.3.2022 das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG) beschlossen.Mehr Mehr auf haufe.de