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Hessisches FG: Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum-ex-Geschäften

Das Hessische FG hat sich mit der Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum-ex-Geschäften beschäftigt.Mehr zum Thema ‚Kapitalertragsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de