Hessisches FG: Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum-ex-Geschäften
Das Hessische FG hat sich mit der Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum-ex-Geschäften beschäftigt.Mehr zum Thema ‚Kapitalertragsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de