Hessisches FG: Gestaltungsmissbrauch bei Cum-cum-Geschäften
Das Hessische FG hat erstmalig zum Kapitalertragsteuerabzug und dem Vorliegen eines steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs bei Cum-cum-Geschäften entschieden. Mehr zum Thema ‚Aktien’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de