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Grenzüberschreitende Beschäftigung: Umsetzung des A1-Verfahrens

Seit 2019 haben Arbeitgeber das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 zu nutzen. Neben einer elektronischen Antragsbestätigung sind weitere Änderungen im A1-Verfahren geplant. Mehr auf haufe.de