Geringfügig Beschäftigte: Energiepreispauschale auch für geringfügig Beschäftigte
Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können von der Energiepreispauschale profitieren. Der Beitrag zeigt, wie in diesen Fällen die Energiepreispauschale ausgezahlt wird.Mehr Mehr auf haufe.de