FG Schleswig-Holstein: Kein Investitionsabzugsbetrag bei formwechselnder Umwandlung
Bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung wird kein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt. Das entschied das FG Schleswig-Holstein.Mehr Mehr auf haufe.de