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FG Schleswig-Holstein: Kein Investitionsabzugsbetrag bei formwechselnder Umwandlung

Bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung wird kein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt. Das entschied das FG Schleswig-Holstein.Mehr Mehr auf haufe.de