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FG Rheinland-Pfalz: Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dies hat zur Folge, Mehr auf haufe.de