FG Pressemitteilung: Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Dienstleistungen im Wellness- und/oder Schönheitsbereich (z.B. Bodyforming, Nageldesign, Feng Shui, Qi Gong, Reiki, Vertrieb Mehr auf haufe.de