FG Pressemitteilung: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim bei Weiterübertragung
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims entfällt rückwirkend, wenn es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken Mehr auf haufe.de