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FG Pressemitteilung: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim bei Weiterübertragung

Die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims entfällt rückwirkend, wenn es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken Mehr auf haufe.de