FG Pressemitteilung: Errichtung einer kommunalen GmbH zwecks Vermietung einer Sporthalle ist kein Gestaltungsmissbrauch
Einer kommunalen GmbH, die eine Sporthalle errichtet und örtlichen Sportvereinen überlässt, ist der Vorsteuerabzug aus den Baukosten nicht wegen Gestaltungsmissbrauchs Mehr auf haufe.de