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FG Pressemitteilung: Aufteilung eines Bp-Mehrergebnisses auf die Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis

Der sich aufgrund einer Betriebsprüfung ergebende Mehrgewinn ist im Regelfall auch dann allen Gesellschaftern einer Gemeinschaftspraxis nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel Mehr auf haufe.de