FG Pressemitteilung: Aufteilung eines Bp-Mehrergebnisses auf die Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis
Der sich aufgrund einer Betriebsprüfung ergebende Mehrgewinn ist im Regelfall auch dann allen Gesellschaftern einer Gemeinschaftspraxis nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel Mehr auf haufe.de