FG Münster: Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen
Übernimmt ein Arbeitgeber für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für Mehr auf haufe.de