FG Münster: Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung
Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung führt beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. So entschied das FG Münster.Mehr zum Mehr auf haufe.de