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FG Münster: Swapzinsen nach Ablösung von Immobiliendarlehen

Das FG Münster hat entschieden, dass Swapzinsen nach Ablösung der Immobiliendarlehen nicht zu nachträglichen Werbungskosten führen.Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Mehr auf haufe.de