FG Münster: Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt der Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an Mehr auf haufe.de