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FG Münster: Kein Werbungskostenabzug für Jägerprüfung

Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Jägerprüfung keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin darstellen.Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Mehr auf haufe.de