FG Münster: Kein Werbungskostenabzug für Jägerprüfung
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Jägerprüfung keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin darstellen.Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Mehr auf haufe.de