FG Münster: Erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie
Durch Bulimie verursachte erhöhte Lebensmittelkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Kosten’… Mehr auf haufe.de
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