FG Münster: Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn
Bezahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Anbringung von Werbung am privaten Fahrzeug ein Entgelt, unterliegt dies der Lohnsteuer. Mehr zum Mehr auf haufe.de