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FG Münster: Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

Das FG Münster hat zur umsatzsteuerlichen Einordnung der Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Mehr auf haufe.de