FG Münster: Die Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann grunderwerbsteuerpflichtig sein
Werden mehrere Kirchengemeinden zusammengelegt, kann dies Grunderwerbsteuer auslösen. So entschied das FG Münster.Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr zum Thema ‚Kirche’…Mehr zum Mehr auf haufe.de