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FG Münster: Die Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann grunderwerbsteuerpflichtig sein

Werden mehrere Kirchengemeinden zusammengelegt, kann dies Grunderwerbsteuer auslösen. So entschied das FG Münster.Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr zum Thema ‚Kirche’…Mehr zum Mehr auf haufe.de