FG Münster: Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern
Vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen können den Vorsteuerabzug nachträglich nach § 17 UStG mindern.Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Mehr auf haufe.de