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FG Münster: Besteuerung von Arbeitslohn in sog. Dreieckssachverhalten

Das FG Münster hat entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für Drittstaateneinkünfte nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt Mehr auf haufe.de