AKTUELLES
NEWS

FG Kommentierung: Wohnsitz des Kindes bei jährlich 9-monatigem Drittlandsaufenthalt

Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Ausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland Mehr auf haufe.de