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FG Kommentierung: Widmung von gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen

Die Widmung von Wertpapieren als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen erfordert einen nach außen manifestierten, unumkehrbar dokumentierten Widmungsakt.Mehr zum Thema ‚Wertpapier’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de