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FG Kommentierung: Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit Parkplatz

Die jeweils kurzfristige Vermietung einer kommunalen Mehrzweckhalle mit öffentlichem Parkplatz durch eine Gemeinde ist umsatzsteuerfrei. Wird auf die Steuerbefreiung teilweise Mehr auf haufe.de