FG Kommentierung: Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils
Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils sind nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Übergeber aus der Geschäftsführung ausscheidet.Mehr zum Mehr auf haufe.de