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FG Kommentierung: Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils

Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils sind nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Übergeber aus der Geschäftsführung ausscheidet.Mehr zum Mehr auf haufe.de