FG Kommentierung: Verlorene Gesellschafterdarlehen lösen keine nachträglichen Anschaffungskosten aus
Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass verlorene Gesellschafterdarlehen seit Inkrafttreten des MoMiG grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Kapitalbeteiligung führen Mehr auf haufe.de