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FG Kommentierung: Verlorene Gesellschafterdarlehen lösen keine nachträglichen Anschaffungskosten aus

Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass verlorene Gesellschafterdarlehen seit Inkrafttreten des MoMiG grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Kapitalbeteiligung führen Mehr auf haufe.de