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FG Kommentierung: Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch Buchhaltungsgesellschaft

Eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, ist nicht berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung Mehr auf haufe.de