FG Kommentierung: Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch Buchhaltungsgesellschaft
Eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, ist nicht berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung Mehr auf haufe.de