FG Kommentierung: Keine Steuerbegünstigung bei aufschiebend bedingter Übertragung
Werden einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens ohne einen Kommanditanteil übertragen, kommt keine Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG in Betracht.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de