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FG Kommentierung: Keine Steuerbegünstigung bei aufschiebend bedingter Übertragung

Werden einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens ohne einen Kommanditanteil übertragen, kommt keine Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG in Betracht.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de