FG Kommentierung: Irrtümliche Annahme des Reverse-Charge-Verfahrens
Wird der Leistungsempfänger zuerst irrtümlich als Steuerschuldner nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) behandelt, erhält der Leistungsempfänger nach erfolgter Rechnungsberichtigung mit Mehr auf haufe.de