FG Kommentierung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag ausgeschieden ist.Mehr zum Mehr auf haufe.de